1. Runde mit 1039 Teilnehmern und 2. Runde mit 210 Teilnehmer abgeschlossen
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle
Schülerinnen und Schüler aus Realschulen und
Gymnasien bis einschließlich Klassenstufe
10.
- Für den Wettbewerb werden die
Lösungen von höchstens vier der sechs Aufgaben
gewertet. Bis einschließlich Klassenstufe 9
können diese vier Aufgaben beliebig ausgewählt
werden. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Klassenstufe 10 werden nur Lösungen der Aufgaben
2 bis 6 gewertet.
- In der ersten Runde ist Gruppenarbeit
zugelassen. Ein Gruppe kann aus bis zu drei
Mitgliedern bestehen. Besucht mindestens ein
Gruppenmitglied die Klassenstufe 10, so werden
nur Lösungen zu den Aufgaben 2 bis 6
gewertet.
- Bei jeder Aufgabe sind vier
Punkte erreichbar. Jeder Einzelteilnehmer mit
mindestens acht Punkten erhält eine Urkunde.
Darüberhinaus werden erste, zweite und dritte
Preise vergeben. Einzelteilnehmer mit Preis
erhalten einen Buchpreis oder Buchgutschein. Für
einen ersten Preis sind mindestens 14 Punkte
erforderlich. Alle Teilnehmer erhalten eine
kleine Anerkennung für die Teilnahme.
- Einzelteilnehmer und
Gruppenmitglieder, deren Lösungen mit einem
ersten oder zweiten Preis bewertet wurden,
können sich außerdem durch die Teilnahme an der
zweiten Runde für ein mehrtägiges
mathematisches Seminar qualifizieren. In der
zweiten Runde ist keine Gruppenarbeit mehr
zugelassen. Zu diesen Seminaren werden 60
Jugendliche eingeladen. Es entscheidet das
Ergebnis der zweiten Runde.
- Für die Lösung jeder Aufgabe
ist ein gesondertes Blatt DIN A4 zu verwenden,
das jeweils mit dem Namen zu versehen
ist, nur einseitig beschrieben und nicht gefaltet sein soll.
- Jede Einsendung muss auf der
ersten Seite mit der unterschriebenen Erklärung
versehen sein, dass alle Aufgaben selbständig
bzw. nur in Zusammenarbeit mit den
Gruppenmitgliedern gelöst wurden. Die verwendete
Literatur ist anzugeben.
- Zu einer vollständig
richtigen Lösung gehört insbesondere, dass alle
wesentlichen Zwischenschritte aufgeführt und
begründet sind. Die Angabe eines Zahlenwertes
alleine oder von Beispielen genügt nicht als
Lösung. Werden innerhalb eines Lösungswegs
Eigenschaften verwendet, die aus dem Unterricht
bekannt sind, so ist deren Nachweis nicht
erforderlich. Auf die verwendete Eigenschaft muss
jedoch bei der Lösung hingewiesen werden.
- Unübersichtliche oder
unleserliche Lösungen können von der Korrektur
ausgeschlossen werden.
- Die Korrekturentscheidung ist
endgültig und unterliegt nicht dem
Rechtsweg.
- Nach Abschluss der Korrektur
erhält jeder Teilnehmer bzw. jede Gruppe
Nachricht über das Ergebnis.
- Eine Rücksendung der
korrigierten Arbeiten ist aus organisatorischen
Gründen nicht möglich. Es empfiehlt sich
deshalb, eine Kopie anzufertigen, um die eigenen
Lösungen mit den übersandten Lösungsbeispielen
vergleichen zu können .
Der Landeswettbewerb Mathematik
Bayern startet jeweils mit Beginn des Schuljahres.
Die Aufgaben werden an den Realschulen
und Gymnasien Bayerns verteilt und hier im WWW
veröffentlicht.
Bei den eingesandten Lösungen muss
auf der ersten Seite das Folgende angegeben werden:
Vorname, Name, Jahrgangsstufe, Name der Schule, PLZ und
Schulort, Gruppenarbeit ja/nein; es müssen die Nummern
der bearbeiteten Aufgaben verzeichnet sein.
Die Lösungen sind dann mit folgender Erklärung zu
versehen: Ich bestätige hiermit, alle Aufgaben
selbständig bzw. nur in Zusammenarbeitmit den
Gruppenmitgliedern gelöst zu haben. Unterschrift.
(Dies ist der Inhalt des Rückmeldezettels des
Aufgabenblatts, das man an der Schule erhalten kann.)
Die Aufgaben sind dann bis zum Donnerstag nach den
Allerheiligenferien an folgende Anschrift zu senden:
Albrecht Kliem
Landeswettbewerb Mathematik Bayern
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Bei weiteren Fragen:
mail@lwmb.de
- Der Landeswettbewerb Mathematik
Bayern wird in enger Absprache mit Baden-Würtemberg
durchgeführt:
- Landeswettbewerb Mathematik Baden-Württemberg
- Ehemamlige Teilnehmer der
Ferienseminare haben einen Verein gegründet, der selbst
Seminare organisiert:
- Homepage des Q.E.D.-Vereins (q.e.d.: quod erat demonstrandum)